
Fallstudie - Mobiltelefon
Der gesamte adressierbare Markt (TAM) für die Reparatur/Wiederverwendung
beschädigter Mobiltelefone ist unglaublich gross. Wenn ein versichertes Mobiltelefon beschädigt wird, überweist die Versicherungsgesellschaft den Betrag für ein gleichwertiges Mobiltelefon an den Versicherten (abzüglich des Selbstbehalts), während das beschädigte Mobiltelefon beim Versicherten verbleibt.
Daraus ergibt sich ein natürlicher Fehlanreiz, da beschädigte Mobiltelefone immer einen (geringen) Restwert haben (aufgrund der in Mobiltelefonen verwendeten Materialien wie z. B. Edelmetalle), selbst wenn sie nicht mehr repariert/wiederverwendet werden können.


Fallstudie - Möbel
Ähnlich wie bei der Mobiltelefon-Fallstudie besteht auch bei Möbeln (oder Gegenständen im Allgemeinen), bei denen der Restwert unter einen bestimmten Schwellenwert fällt, ein natürlicher Fehlanreiz, bei dem es aus Sicht der Versicherungsgesellschaft effizienter ist, lediglich den Versicherungsbetrag zu bezahlen, anstatt weitere Nachforschungen über den Schaden/
den zu zahlenden Betrag anzustellen.
Die Versicherungsgesellschaft überweist den Betrag für die versicherten Möbel, während sie die Entsorgung des beschädigten (aber möglicherweise noch (wieder-) verwendbaren Gegenstandes) dem Versicherungsnehmer überlässt.